AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber der bp Content Marketing und Medien GmbH & Co. KG; Hamburg, im Juli 2017
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend: „AGB“ – gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der bp Content Marketing und Medien GmbH & Co. KG GmbH – nachfolgend: „bp Content“ – und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Beauftragung
Der Vertrag zwischen bp Content und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber das Angebot von bp Content innerhalb der Angebotsfrist annimmt. Die Annahme des Angebotes unterliegt keiner besonderen Form. bp Content kann jedoch eine Bestätigung der Annahme in Text- oder Schriftform verlangen. Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, kann dieses binnen drei Wochen angenommen werden. Für die Fristberechnung gilt das Datum auf dem Angebot. Nach Ablauf der Frist gilt die Annahme als Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Sofern bp Content auf Wunsch des Auftraggebers weitere Leistungen erbringt, die nicht im Angebot enthalten sind, werden diese gesondert berechnet.
3. Nutzungsrechte an von bp Content gelieferten redaktionellen Inhalten, Bildern und Grafik
Soweit nicht schriftlich im Angebot von bp Content abweichend angegeben, schuldet bp Content nur die Einräumung der einfachen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von bp Content gelieferten Inhalten, insbesondere an Texten, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Fotos, die für den im Angebot von bp Content bezeichneten Nutzungsumfang erforderlich sind. Sofern der Auftraggeber die Nutzung einer kostenpflichtigen Schrifttype wünscht, werden die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle Layout- und Textdateien Eigentum von bp Content.
4. Rechte an vom Auftraggeber gelieferten redaktionellen Inhalten
Sämtliche Rechte an den vom Auftraggeber gelieferten Inhalten klärt der Auftraggeber auf eigene Verantwortung und Kosten, dies bezieht sich insbesondere auf urheberrechtliche Nutzungsrechte, aber auch auf etwaige Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte.
5. Mitwirkung des Auftraggebers, Fristenplan
Eine fristgemäße Mitwirkung des Auftraggebers ist erforderlich, um die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen zu gewährleisten. Der Auftraggeber wird mit bp Content in Textform einen Zeitplan vereinbaren und unter Beachtung der vereinbarten Termine
– sich mit bp Content zu inhaltlichen und gestalterischen Fragen abstimmen,
– die von ihm zu liefernden Inhalte zur Verfügung stellen,
– die von bp Content an den Auftraggeber zur Prüfung übermittelten Inhalte prüfen und innerhalb der vereinbarten Frist freigeben bzw. Änderungswünsche mitteilen. Änderungswünsche, die nach Ablauf der Frist mitgeteilt werden, sind kostenpflichtig und können dazu führen, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann.
6. Korrekturschleifen
Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung zwei Korrekturschleifen. Weitere Korrekturschleifen sind kostenpflichtig.
7. Reisekosten
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erstattet der Auftraggeber bp Content Reise- und Übernachtungskosten, die Mitarbeitern von bp Content im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 bp Content haftet dafür, dass die von ihr gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Die gleiche Verpflichtung trifft den Auftraggeber für die von ihm gelieferten Inhalte.
8.2 Die Verantwortung für die rechtliche Nutzbarkeit des Titels der Publikation liegt beim Auftraggeber, sofern keine andere Regelung schriftlich formuliert worden ist.
8.3 Wenn Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers ausstehen, wird bp Content diese einmalig anmahnen. Sofern die Herstellung des Werkes aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, erstattet der Auftraggeber bp Content daraus entstehenden Schaden.
8.4 Sollte bp Content mit ihrer Leistung schuldhaft in Verzug geraten, ist der Auftraggeber nur dann zur Kündigung des Vertrages und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn er der bp Content vorher schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und bp Content innerhalb der Nachfrist die Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht erbracht hat. Ein schuldhafter Verzug von bp Content liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig an der Erstellung des Werkes mitgewirkt hat.
8.5 Bei Verspätungen oder sogar Lieferungsausfall infolge höherer Gewalt haften weder bp Content noch der Auftraggeber, beide verpflichten sich aber, die gegenseitigen Interessen in objektiver Weise wahrzunehmen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks.
8.6 Sofern Gegenstand des Vertrages die Herstellung eines Kundenmagazins oder Corporate Books ist, gelten zusätzlich folgende Geschäftsbedingungen:
8.6.1 Wenn der Auftraggeber das Manuskript vorbehaltlos zum Druck freigegeben hat, sind Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels am Manuskript ausgeschlossen.
8.6.2 Wenn bp Content innerhalb der vereinbarten Prüffrist keine Mängelanzeige des Auftraggebers in schriftlicher Form zugegangen ist, sind Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels am Manuskript ausgeschlossen.
8.6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgelieferten Druckexemplare der Publikation nach Ablieferung zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, bp Content unverzüglich in Schriftform Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Anzeige, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.7 Sofern Gegenstand des Auftrages die Herstellung von digitalen Inhalten ist, gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
8.7.1 Wenn bp Content innerhalb der vereinbarten Prüffrist keine Mängelanzeige des Auftraggebers in schriftlicher Form zugegangen ist oder das Werk vorbehaltlos abgenommen wurde, sind Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels ausgeschlossen.
8.8 Sofern dem Auftraggeber dem Grunde nach Gewährleistungsansprüche zustehen, ist es bp Content zunächst zu ermöglichen, innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber den Vergütungsanspruch angemessen mindern. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.9 Eine Haftung der bp Content für Mangelfolgeschäden, mittelbare bzw. indirekte Schäden, insbesondere für einen Schaden aus entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Eine Haftung von bp Content nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso eine Haftung von bp Content im Falle einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
8.10 bp Content haftet bei Ansprüchen, die aus einem Verzug der mit der Vervielfältigung der Publikation beauftragten Druckerei und/oder einer Nicht- oder mangelhaften Leistung der beauftragten Druckerei resultieren, nicht. Auf Verlangen des Auftraggebers wird bp Content alle ihr gegen die Druckerei zustehenden Ansprüche zur direkten Geltendmachung an den Auftraggeber abtreten.
8.11 bp Content haftet nicht bei Ansprüchen, die aus einem Verzug und/oder einer Nicht- oder mangelhaften Leistung der Verlage resultieren, deren Medien (z.B. Zeitungen) die Publikation beigelegt werden soll. Auf Verlangen des Auftraggebers wird bp Content alle ihr gegen die Verlage zustehenden Ansprüche zur direkten Geltendmachung an den Auftraggeber abtreten.
8.12 Der Versand der gedruckten Exemplare an einen anderen Ort als den Betriebsstandort der beauftragten Druckerei erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
8.13 bp Content stehen von jeder für den Auftraggeber produzierten Publikation Belegexemplare zu. Über die Menge wird bei Auftragsvergabe schriftlich Einigung erzielt. Sollte bp Content Belegexemplare an Dienstleister, z.B. Fotografen, Foto-Agenturen, Autoren oder Grafiker, verschicken müssen, so können die dafür anfallenden Portokosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
9. Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber
Sofern nicht anders vereinbart, kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist bp Content dazu berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; bp Content muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart worden ist.
10. Rechtevorbehalt
Sämtliche Rechte, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Konzepten und Entwürfen, die von bp Content im Rahmen von Präsentationen präsentiert oder von Angeboten übermittelt werden, verbleiben bei bp Content.
11. Impressum
Soweit nicht abweichend geregelt, wird bp Content im Impressum von Publikationen als Verlag oder Agentur genannt, außerdem Litho und Druckerei. bp Content hat das Recht, weitere Mitarbeiter wie Chefredakteure, Art Direktoren, Kreativdirektoren, Text- und Bildredakteure, Fotografen, Illustratoren, Grafiker und Lektoren im Impressum namentlich anzuführen. Die Berücksichtigung des Auftraggebers, z.B. als Herausgeber, wird vorab zwischen den Parteien abgestimmt. Bei sonstigen Werken richtet sich die Nennung von bp Content nach der jeweiligen Absprache.
12. Kundenreferenz
bp Content hat das Recht, das Werk nebst Inhalten nach seinem Erscheinen als Referenzmuster in gedruckten und digitalen Publikationen von bp Content, insbesondere auf der Website von bp Content, abzubilden und öffentlich zugänglich zu machen sowie in entsprechender Weise auch den Namen des Auftraggebers und ggfs. dessen Logo als Kundenreferenz zu nutzen. Zudem hat bp Content das Recht, das Werk bei Awards einzureichen. Bei allen Einreichungen sind bp Content und der Auftraggeber namentlich korrekt zu nennen.
13. Wettbewerbsklausel
Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen bp Content und dem Auftraggeber sowie für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftraggeber nicht direkt an Mitarbeiter (ob freie oder festangestellte Mitarbeiter) herantreten und unter Umgehung von bp Content Leistungen des jeweiligen Mitarbeiters verlangen, die zu den von bp Content angebotenen Leistungen im Wettbewerb stehen.
14. Verfügbarkeit
Die Geschäftszeiten von bp Content sind Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Feiertage sind ausgenommen.
15. Zahlung der Vergütung
Die zwischen Auftraggeber und bp Content vereinbarte Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. bp Content ist berechtigt, bei Abschluss des Vertrages die Zahlung eines Abschlages von bis zu 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Darüber hinaus ist bp Content im Falle von Aufwendungen berechtigt, vom Auftraggeber einen Vorschuss zu verlangen, der die Kosten der Aufwendung abdeckt. Bei Zahlungsverzug ist bp Content berechtigt, Mahnkosten geltend zu machen.
16. Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.1 Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16.2 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB soll keine Nichtigkeit des gesamten Vertrags eintreten. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine ergänzende wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Erfüllungsort ist, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, Hamburg, Deutschland. Erfüllungsort für die Übereignung gedruckter Publikationen an den Auftraggeber ist der Betriebsstandort der beauftragten Druckerei.
16.5 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland, sofern durch Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.